Pflichtpraktikum
Warum ein Praktikum im Ausland?
Auslandserfahrung ist in vielerlei Hinsicht nützlich, z.B. zur Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen, zur Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbständigkeit. Des Weiteren wird man für das Arbeitsleben perfekt vorbereitet. Man kann das Praktikum auch aufteilen. Das heißt, man arbeitet einen Monat im Service, danach in der Küche und zum Schluss an der Rezeption. Mit der Absolvierung des Praktikums erhält man die Gastgewerbeberechtigung. Hierbei kann man unmittelbar nach Schulabschluss einen Betrieb im Hotel- und Gastgewerbe selbstständig führen. Zur selbstständigen Ausübung von weiteren reglementierten Gewerben, wie z. B. selbstständige/r Buchhalter/in, Unternehmensberater/in, Versicherungsagent/in und Inkassoinstitut, ist die Absolvierung einer Fachpraxis vorgesehen (Details siehe www.gewerbeordnung.at).
Warum ein Praktikum im Ausland?
Auslandserfahrung ist in vielerlei Hinsicht nützlich, z.B. zur Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen, zur Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbständigkeit. Des Weiteren wird man für das Arbeitsleben perfekt vorbereitet. Man kann das Praktikum auch aufteilen. Das heißt, man arbeitet einen Monat im Service, danach in der Küche und zum Schluss an der Rezeption. Mit der Absolvierung des Praktikums erhält man die Gastgewerbeberechtigung. Hierbei kann man unmittelbar nach Schulabschluss einen Betrieb im Hotel- und Gastgewerbe selbstständig führen. Zur selbstständigen Ausübung von weiteren reglementierten Gewerben, wie z. B. selbstständige/r Buchhalter/in, Unternehmensberater/in, Versicherungsagent/in und Inkassoinstitut, ist die Absolvierung einer Fachpraxis vorgesehen (Details siehe www.gewerbeordnung.at).
In welchen Bereichen kann das Praktikum absolviert werden?
Das Praktikum kann in jedem erdenklichen Bereich absolviert werden, obwohl die Gastronomie bevorzugt wird. Dies kann im Service, in der Küche, im Büro, an der Rezeption, in einem Kaffee oder vielleicht sogar in einem Kletterpark(GESM) geschehen. Das Praktikum kann im Inland oder im Ausland durchgeführt werden. Für Schülerinnen und Schüler, die sich für ein Praktikum im Ausland entscheiden, gibt es eventuell die Möglichkeit, eine Förderung über das Programm Erasmus+ oder der IFA zu erhalten. Die Informationen erhaltet ihr von der Arbeiterkammer, die immer am Anfang der 3. Klasse einen Vortrag an der Schule macht. Weiters bekommt ihr ausführliche Informationen im Sekretariat und vom Fachvorstand.
Ist es schlimm, wenn ich noch nicht kochen kann und keine Erfahrung habe?
Nein, überhaupt nicht! Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen und es werden einem alle nötigen Fähigkeiten, die man als Koch/Köchin oder auch als Restaurantfachmann/-frau benötigt, von Beginn an beigebracht.
Kann ich es aufteilen und jedes Jahr in den Ferien z.B. ein Monat arbeiten?
Nein, das geht nicht. Diese drei Monate müssen in diesem Zeitraum sein. Ob man davor oder danach in den Ferien irgendwo arbeitet, ist einem selbst überlassen und wird normalerweise nicht als Schulpraktikum gewertet. Es gibt jedoch Ausnahmen. Sollte in den 12 Wochen irgendwas passieren (Unfall, Krankheit...) und man kann sein Praktikum z. B. nur zwei Monate machen, kann die schon im Vorfeld gearbeitete Zeit herangezogen werden.
Nein, nur zwischen 3. und 4. Jahrgang 12 Wochen. In der 3. Klasse hört die Schule Ende Mai auf und fängt in der 4. Klasse Anfang Oktober wieder an, d.h. es sind 4 Monate Zeit, wovon man in drei Monaten das Praktikum absolvieren muss.