Laut Lehrplan ist ein Pflichtpraktikum in Betrieben des Tourismus, der Ernährung, der Wirtschaft oder der Verwaltung abzuhalten. Es kann im Inland, aber auch im Ausland (Europa) absolviert werden.
Bildungsziele des Pflichtpraktikums
Die Schülerinnen und Schüler
- können ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes der Schulart entspricht.
- können die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen.
- haben einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben.
- wissen über die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid und können die unmittelbare Situation daraufhin überprüfen.
- sind in der Lage, sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher zu präsentieren.
- können aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.
Zeitlicher und fachlicher Rahmen
HLW (5-jährig):
Zwischen dem 3. und 4. Jahrgang im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit). Das Schuljahr endet mit 31. Mai und beginnt wieder mit erstem Montag im Oktober.