Die Reifeprüfung wird aus einer verpflichtenden Diplomarbeit mit Präsentation und Diskussion, nach Wahl der Kandidaten 3 oder 4 Klausurarbeiten und 3 oder 2 mündlichen Prüfungen bestehen (in Summe sind also immer 7 Prüfungsteile zu absolvieren); sie soll modular aufgebaut sein; dies bedeutet, dass Kandidat/innen trotz negativer Leistung(en) im schriftlichen oder Diplomarbeitsbereich zu den mündlichen Prüfungen antreten können. Eine negative Beurteilung bei der Diplomarbeit oder den Klausuren führt zu einer Wiederholung der jeweiligen Prüfung, eine Kompensation einer negativen Klausurarbeit durch eine mündliche Prüfung ist auf Antrag der Kandidat/innen möglich.